Übung Atemschutz

Atemschutzgeräteträger des Ortsverbandes testen ihre Leistungsfähigkeit

Das Technische Hilfswerk (THW) bildet seine Atemschutzgeräteträger nach THW Dienstvorschrift (DV) 7 aus und erhält ihre Einsatzfähigkeit. Die THW DV 7 entspricht der Feuerwehr DV 7 welche die Ausbildung und Vorschriften für den Atemschutzeinsatz beschreibt. So sind immer eine analoge Ausbildung und Vorschriften für den Einsatz unterhalb der Organisationen sichergestellt, damit auch ein Einsatz untereinander funktioniert und sich an Einsatzstellen sinnvoll ergänzt werden kann.

Das THW stellt mit seinen Atemschutzgeräteträgern sicher, dass die Kernaufgabe der Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten durch die Bergungsgruppe gewährleistet ist. So liegt bei Übungen der Fokus auf dieser Aufgabe.

Bei der Übung am 14. April wurde angenommen, dass auf einem Industriegelände mehrere Personen vermisst sind. Im Rahmen der Erkundung wurden mehrere Personen gefunden welche aus verschiedenen Situationen befreit und anschließend gerettet werden mussten.


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