Der Ortsbeauftragte (OB) ...

... leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seinerr ihm unterstellten Einheiten.

Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungs Stabes im Ortsverband (LuK OV).

Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von dem Leiter der Regionalstelle. Außerdem repräsentiert er den Ortsverband nach außen.

Zur Förderung der Kameradschaft und örtlich notwendiger Ausstattung hat jeder Ortsverband einen Fördervereinm die örtliche Helfervereinigung e.V. (Bei uns ist das der THW Helferverein Neuwied e.V.)

Ortsbeauftragter

Björn Harrenberger

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