Zugtrupp (Ztr)

An der Spitze des Technischen Zuges steht der Zugführer mit seinem Zugtrupp (ZTr).

Er führt den Einsatz des Technischen Zuges bzw. mehrerer Fachgruppen und ist damit die Schnittstelle zur Einsatzleitung der anfordernden Behörde, von der er seine Aufträge erhält. Der Mannschaftstransportwagen (MTW) ist ein Multifunktionsfahrzeug für den Aufgabenbereich des Zugtrupps und für weitere logistische Aufgaben des Technischen Zuges.

Übersicht der Kernaufgaben:

„Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Buchhaltung. Auch der Umgang und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Stelle Logistik und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist nicht gemeint.

„Fernmelden“ bedeutet den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Strukturen. Dabei werden BOS-Funk (analog/digital) sowie eingeschränkte, vorkonfektionierte Telefonie genutzt. Der Aufbau darüber hinausgehender Strukturen oder die Erweiterung vorhandener Strukturen zur Steigerung der Leitungsfähigkeit ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe.

„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene.

„Datenverarbeitung“ bedeutet die Speicherung eingegangener Daten und die Bearbeitung dieser mittels IT-Infrastruktur oder manueller Auswertung sowie die Beurteilung dieser Daten in Bezug auf den Einsatz. Dies bezieht sich sowohl auf Messdaten/Beobachtungsdaten von eingesetzten Geräten als auch eingegangene Meldungen. Die Datenbearbeitung sollte dabei möglichst medienbruchfrei erfolgen, da dies eine Weitergabe der Daten vereinfacht.

„Führen von Teileinheiten“ bedeutet das Führen von Teileinheiten des THW oder von Dritten, sodass ein strukturierter Einsatzablauf ermöglicht wird. Dabei kann die Teileinheit z. B. einen Abschnitt übernehmen oder sich einer Einsatz(abschnitts-)leitung unterstellen bzw. mit dieser zusammenarbeiten. Die Regelungen der THW DV 1-100 zum Ablauf eines Einsatzes und zur Zusammenarbeit im Einsatz werden dabei beachtet.

„Erkunden (groß)“ bedeutet das Zusammentragen von zahlreichen Informationen und deren Bewertung zur Beurteilung der THW-Einsatztaktik und Entscheidung der Vorgehensweise bei größeren Schadenslagen oder komplexen Einsatzlagen. Zu dieser Aufgabe gehört auch eine Entscheidung über den Umfang des THW-Einsatzes bei der komplexen Einsatzlage und eine Abschätzung des daraus entstehenden Kräfte-, Mittel- und Zeitbedarfes. Ebenso umfasst diese Aufgabe eine erste Festlegung zur Ordnung des Raumes. Die Erkundung wird durch den Einsatz von digitalen Verfahren und IT-Infrastruktur unterstützt. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht enthalten.