Die Atemschutzgeräteträger des THW werden nach der Dienstvorschrift 7 (Atemschutz im THW) ausgebildet. Diese Dienstvorschrift entspricht der Feuerwehr Dienstvorschrift 7 (Atemschutz). Dadurch wird sichergestellt, dass die Atemschutzgeräteträger im THW die gleiche Ausbildung erhalten. Damit verbunden sind somit auch die gleichen Vorschriften, Ausbildungen, Übungen und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge um einen Einsatz unter Atemschutz durchführen zu können.
Im Übung Szenario wurde von einem Einsatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr nach einem Brand eines Gebäudes ausgegangen. Das THW wurde im Rahmen der Zusammenarbeit damit beauftragt, eine Gebäudesicherung innerhalb eines Gebäudes zu errichten, damit weitere polizeiliche Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Hierbei wurde ein Atemschutzgeräteträger verletzt und musste so schnell und so schonen wie möglich von den Kräften aus dem Gebäude gerettet werden.
Anschließend wurde die eigentliche Aufgabe, die Sicherung des Gebäudes mittels technischer Möglichkeiten der Bergungsgruppe im THW noch durchgeführt.
Die Aufgabe konnte von den Atemschutzgeräteträgern des Ortsverbands absolviert werden und sie zeigten so ihrer Einsatzfähigkeit. Probleme die währen einer Übung aufgetreten sind werden im Rahmen der Ausbildung am Standort aufgearbeitet um für den Ernstfall, der hoffentlich niemals eintreten wird, gewappnet zu sein.
Einsatzübung Atemschutz
Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.
Suche
Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: