Die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) unterstützt alle Einsatzeinheiten bei Gefahren durch schadhafte Ver- und Entsorgungssysteme. Sie führt zur Beseitigung von Gefahren und Notlagen notwendige Sicherungs- oder Absperrmaßnahmen an Elektro-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik durch. Sie setzt wichtige Verteiler- und Verbraucheranlagen behelfsmäßig wieder instand, richtet Elektro-, Wasser- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Bereitstellungsräumen und Einrichtungen öffentlichen Interesses ein. Sie stellt die Stromversorgung von Einsatzgeräten in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten an der Schadensstelle sicher. Sie arbeitet technisch und personell mit Ver- und Entsorgungsunternehmen zusammen.

Bei Bedarf wirkt sie beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit.

Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum.

Übersicht der Kernaufgaben:

„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.

„Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Elektro)“ bedeutet das Erkennen von Gefahrstellen, die durch Defekte im Leitungsnetz entstehen und das Ergreifen geeigneter Sicherungsmaßnahmen. Hierzu zählen auch das Vermeiden eines Zutritts von Unbefugten und das Abschalten der Stromversorgung.

„Gasinstallation“ bedeutet das Errichten und Erweitern von temporären Gasnetzen zur Sicherstellung der eigenen Betriebsfähigkeit. Diese Aufgabe beschränkt sich nur auf die Verteilung von Flüssiggas in Leitungsform.

„Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau)“ bedeutet die Durchführung von Netz- und Leitungsarbeiten für eine dauerhafte Nutzung von elektrischen Infrastrukturen. Hierbei werden entweder bestehende Leitungssysteme in Stand gesetzt oder neue Leitungssysteme aufgebaut. Die Arbeiten erfolgen gemäß DIN VDE 0100 bis zum Übergabepunkt bzw. Baustromverteiler.

„Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser)“ bedeutet das Erkennen und im eingeschränkten Maße auch Beseitigen von Gefahren im Trinkwasserleitungsnetz. Dabei werden in einem begrenzten Umfang provisorische oder dauerhafte Leitungsnetze gebaut sowie defekte Leitungen abgesperrt und abgesichert. Die Arbeiten werden bis zur ersten Absperreinrichtung auf der Ebene Hausanschluss ausgeführt.

„Netz- und Leitungsbau (Abwasser, klein)“ bedeutet das Erkennen von Schäden, die Instandsetzung oder den Aufbau von temporären oder dauerhaften Leitungen für den Transport von Abwasser. Dies kann sowohl ober- als auch unterirdisch erfolgen. Der Umfang der Reparaturtätigkeiten begrenzt sich dabei auf das Leitungsnetz im bis zur Hausanschlussebene/Übergabepunkt und einen örtlich begrenzten Schaden. 

Gruppenführer Fachgruppe Infrastruktur

Tom Hildebrandt

Kontakt

Mannschaftslastwagen 1 (MLW I)

Unimog U1300 

Mannschaftslastwagen 4 (MLW4)

MAN TGM 18.290

Werkstatt- und Logistik Container

FGr-E und FGr-I